Projektbeschreibung Ausgangssituation Zielsetzung Konzeption Ergebnisse Ausgangssituation Unter Kindeswohlgefährdungen im Sinn des § 1666 BGB sind gegenwärtige Gefahren im Verantwortungsbereich von Sorgeberechtigten zu verstehen, die erhebliche Schädigungen eines Kindes mit ziemlicher Sicherheit erwarten lassen. Sind die betroffenen Sorgeberechtigten zur Abwehr der Gefährdung nicht bereit oder nicht in der Lage, so ist die staatliche Gemeinschaft zu einem Eingreifen berechtigt und verpflichtet. Aufgrund einer vom Gesetzgeber zugewiesenen Stellung als sachnächster Behörde kann hierbei zuständigen MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes eine Garantenstellung zuwachsen. Die Fachdiskussionen im Anschluss an mehrere gerichtliche Entscheidungen hierzu haben, ebenso wie Befragungen von Fachkräften, gezeigt, dass bei den Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der Einschätzung und Bewertung von Kindeswohlgefährdungen bestehen. In die gleiche Richtung weist der Befund geringer Reliabilitäten bei Gefährdungseinschätzungen auf gleicher Fallgrundlage. Weitere Problemfelder zeichnen sich im Hinblick auf eine gelingende Zusammenarbeit mit den für Eingriffen in elterliche Rechte zuständigen Familiengerichten, sowie im Hinblick auf eine treffsichere Auswahl geeigneter und erforderlicher Hilfen ab. Aus wissenschaftlicher Sicht ist zudem anzumerken, dass die rasche Fortentwicklung des internationalen Forschungsstandes zur Risikoeinschätzung und Intervention bei verschiedenen Formen der Gefährdung in der Bundesrepublik bislang kaum rezipiert wurde, obwohl aufgrund von rasch steigenden Jugendhilfekosten auch hierzulande die Notwendigkeit effizienterer Formen der Identifikation und Intervention bei Fällen mit besonders hoher Gefährdung wächst. Zielsetzung Ziel des Projekt ist es, die Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) in ihrer Tätigkeit in Gefährdungsfällen konkret zu unterstützen und zugleich die Bearbeitungspraxis weiter zu entwickeln. Als zentrales Produkt soll ein Handbuch zur Bearbeitung von Gefährdungsfällen diesem Zweck dienen, nachdem sich ein früheres Handbuch der Projektgruppe (Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe) zu einer der beim Ministerium am häufigsten nachgefragten Publikationen entwickelt hat. Neben einer Druckversion wird das im Entstehen begriffene Handbuch „Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)“ auch in einer elektronischen Version zugänglich sein. Parallel sollen durch ein datenbankgestütztes Computerprogramm im Einzelfall anwendbare Module zur Falldokumention und Gestaltung, sowie zur Gefährdungseinschätzung zur Verfügung gestellt werden. Auf die Weiterentwicklung der Fachdiskussion zielen Publikationen und kleine Workshops. Diese hatten bislang unter anderem den Forschungsstand zu Belastungen im Leben von Kindern, die in ihrer Bedeutung kontrovers diskutiert werden (z.B. Partnerschaftsgewalt, Entfremdung von einem Elternteil), und die Erörterung der Leistungsfähigkeit von strukturierten Risikoeinschätzungssystemen zum Thema. Die Dissemination der Arbeitsergebnisse des Projektes soll u.a. durch einen in Vorbereitung befindlichen Abschlusskongress im September 2004 gefördert werden. Konzeption und Methode Zur ersten Orientierung im Problemraum wurde je eine Tagung mit der Expertenrunde des Projektes und VertreterInnen der Projektorte durchgeführt. Darauf aufbauend erfolgte eine Feinabstimmung der Projektziele mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Die Erarbeitung des hierbei als zentrales Projektergebnis festgelegten Praxishandbuches erfolgte sodann in mehreren, teils parallelen Schritten. Zunächst wurden die im Rahmen des Handbuches aufzugreifenden Themen ausgewählt, wobei vorrangig Fragen und Wünsche der PraktikerInnen aus den Projektorten berücksichtigt wurden, aber auch von den Experten und in der Literatur aufgeworfene praxisrelevante Problemstellungen Eingang fanden. In mehreren Durchläufen wurden die Themen des Handbuches sodann zusammen mit Praktikern und Experten klarer gefasst und gegliedert. Bei der Aufarbeitung des Forschungsstandes zu praxisrelevanten Fragen wurden systematische Recherchen in der internationalen Literatur und sekundäranalytische Techniken eingesetzt. So wurde etwa zur Klärung der Bedeutung von Partnerschaftsgewalt als möglicher Form von Kindeswohlgefährdung eine Meta-Analyse durchgeführt. Zu zwei anderen in ihrer Bedeutung für kindliche Entwicklungsverläufe strittigen möglichen Formen von Kindeswohlgefährdung (Entfremdung von einem Elternteil, psychische Misshandlung) wurden Analysen des Forschungsstandes durchgeführt. Im Bereich der Bearbeitung von Gefährdungsfällen erfolgte unter anderem eine Analyse des Forschungsstandes zur Vorhersagefähigkeit von Instrumenten zur Einschätzung des Risikos von Misshandlung bzw. Vernachlässigung, sowie eine Forschungsübersicht über die Effekte verschiedener Interventionen bei Misshandlung bzw. Vernachlässigung. Zur Aufarbeitung von Erfahrungsbeständen der Praxis in der Bundesrepublik und in den Jugendhilfesystemen anderer Staaten wurde unter anderem eine Vollerhebung an allen bundesdeutschen Jugendämtern zu gegenwärtigen Innovationsprozessen bei der Bearbeitung von Gefährdungsfällen durchgeführt. Informationen aus beispielhaft erscheinenden Orten wurden einbezogen und beteiligte PraktikerInnen teilweise zu Gruppendiskussionen eingeladen. Auch zu internationalen Zentren der Praxisentwicklung im Umgang mit Kindeswohlgefährdungen wurde Kontakt aufgenommen (z.B. Dartington Social Research Unit in Großbritannien; Children’s Research Center in den Vereinigten Staaten; Longscan Projektverbund - University of Maryland) und im Rahmen einer Studienreise in die USA verschiedene Trainings und Fortbildungsveranstaltungen absolviert. Zur näheren Analyse der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen der Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen im Allgemeinen Sozialen Dienst wurden standardisierte Fragebogenerhebungen an mehreren Projektorten durchgeführt und rechtliche Fragestellungen durch eingeholte Expertisen vertiefend analysiert. Die Integration und Bündelung der gewonnenen Erkenntnisse für die Erarbeitung von Handbuchbeiträgen erfolgte überwiegend durch die Projektgruppe. Teilweise wurden KollegInnen aus der Praxis bzw. aus Forschung und Lehre mit einzelnen Handbuchbeiträgen betraut. Durch ein internes Reviewsystem und eine Diskussion ausgewählter Beiträge mit PraktikerInnen aus den Modellorten wurde die Praxistauglichkeit der Beiträge gesichert. Die Rückkopplung der Projektergebnisse in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfeforschung soll nach der Publikation des Handbuches durch mehrere Artikel in Fachzeitschriften erfolgen. Ergebnisse Projektergebnisse liegen auf drei unterschiedlichen Ebenen vor, bzw. sind zu erwarten: 1. Veröffentlichungen aus dem Projekt (siehe Projektveröffentlichungen)
2. Eine computergestützte Datenbank zur Falldokumentation bei Kindeswohlgefährdung. Eine neu überarbeitete lauffähige Fassung kann ab Anfang Mai 2005 zur Erprobung herunter geladen bzw. angefordert werden. Zur Verwendung wird entweder Windows NT, Windows 2000 oder Windows XP benötigt.
3. Ein rund 800 Seiten umfassenden Handbuch zur Arbeit des ASD bei Kindeswohlgefährdung (Veröffentlichung voraussichtlich ab Mitte Mai 2005 in begrenzter Auflage von 2000 Exemplaren als Printversion)
4. Eine ständig aktualisierte Internet-Entwurfsfassung des Handbuches ist unter dieser Internet-Adresse aufrufbar: http://db.dji.de/asd/ASD_Inhalt.htm
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